Meine Frage: Läuft die Zeit auch in der Elternzeit weiter oder verlängern sich dann diese 2 Jahre um die Elternzeit und falls ich vor dieser Frist kündige, muss ich die Kosten dann ganz oder nur anteilig übernehmen?
Ich bin seit meiner Amtsniederlegung im Verein in Elternzeit und auf Reisen in Europa. ... Kann ich überhaupt in Elternzeit sein und Elterngeld beziehen?
Nun bin ich schwanger und werde Mitte Juli 2016 in Mutterschutz und anschliessender Elternzeit gehen. Somit wird mein Vertrag im kommenden Jahr voraussichtlich einfach auslaufen.
Dies Bonuszahlungen sind laut Vertrag jedoch nicht Leistungsabhängig von MIR sind, sondern von den Stores. ... Laut Vertrag wird der Bonus mit dem Oktober Gehalt ausgezahlt, wo ich mich dann im Mutterschutz befinde.
Gerade befinde ich mich in Elternzeit, die in wenigen Tagen endet. Nach der Elternzeit im April möchte ich in 20% Teilzeit wieder einsteigen, womit mein Arbeitgeber grundsätzlich einverstanden ist. ... Falls es später zu einem Rechtsstreit kommen sollte - kann ich mich auf den Standpunkt stellen, dass es sich bei dem neuen Vertrag lediglich um eine Änderung des seit 2007 bestehenden Vertrages gehandelt hat?
Ab dem 1.09.2002 wurde ich als vollbeschäftigte Angestellte für die Dauer der Elternzeit einer Kollegin beschäftigt. ... Auskunft wird er im März 2008 behandelt) Meine Frage: Kann mein Vertrag noch einmal verlängert werden?
Ich: Hatte einen befristeten Vertrag in Deutschland (als Musiklehrerin in einer Musikschule bis Juli 2014 befristet als Elternzeitvertretung), ca. 60 % Stelle. ... Außerdem bin ich an einer Hochschule in Deutschland für mein Zweitstudium immatrikuliert, allerdings auf Grund der Schwangerschaft und Geburt im Urlaubssemester wegen Elternzeit.
Meine Frage ist nun ändert sich dadurch meine Position gegenüber den anderen Kollegen mit 110 stunden Vertrag ? Oder sind wir weiterhin vergleichbar da der 80 stunden Vertrag Zeitlich begrenst ist. ... Nur das mit den unterschiedlichen Verträgen ist für mich nicht eindeutig.
am 23.juli endet meine elternzeit.ich bin alleinerziehend und mein sohn geht von 7 uhr bis 13.30 in den kindergarten.ich habe einen 20h vertrag, leider habe ich keine verwandte oder bekannte die auf meinen sohn ausserhalb des kindergartens aufpassen. meine nachbarin hatt sich bereit erklärt in notfällen meinen sohn zu sich zunehmen, mit ausnahme von samstag.allerdings muss ich sie dafür bezahlen. wenn ich immer nachmittags arbeiten muss wird es für mich sehr kostspielig.leider habe ich jetzt schon probleme mit meinem arbeitgeber, weil ich nicht flexibel genug bin.ich arbeite im einzelhandel bei einem bekannten disconter.
Mein Verständnis hierzu ist jetzt, dass alle MA hierbei einen Anspruch auf den variablen Gehaltsanteil haben, da entweder die Ziele erreicht worden sind, oder bei Nicht-Definition dies zu Lasten des AG geht (da nicht anders im Vertrag geregelt). ... Einer der MA nimmt Elternzeit (Jul/Aug), mindert dies die Ansprüche aus 2012?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nach der Geburt meiner Tochter Elternzeit bis zum 30.09.09 beantragt (etwas mehr als 1 Jahr). ... Hier sei erwähnt, dass in unserem Betrieb Vertrauensgleitzeit gilt und niemand in unserer juristischen Einheit einen Vertrag unterhält, der eine bestimmte festgelegte Anfangszeit beinhaltet.
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, ich bin seit 3 Jahren als Mutterschaftsvertretung mit einem bis 01.09.06 befristeten Vertrag angestellt.
In den letzten sechs Jahren war ich in der Elternzeit, die am 02.08.2007 endet. ... Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Meine Fragen zu dem Aufhebungsvertrag: -------------------------------------- 1) Ist bei diesem Vertrag mit einer Sperre beim Arbeitslosengeld zu rechnen?
Die zu vertretende Dame wird nicht namentlich im Vertrag erwähnt. Das im Vertrag genannte Enddatum ist seid mehr als einem halben Jahr überschritten. ... Ist dieser Vertrag ordentlich befristet worden?
Ich beziehe mich auf eine vorangegangene Antwort bzgl. http://www.frag-einen-anwalt.de/Ansprueche-aus-Provisionsvereinbarung-als-AN-waehrend-Mutterschutz---f48519.html Hat die Arbeitnehmerin WÄHREND des Mutterschutzes, da die "Kunden* weiterhin Ertrag erzielen und damit Provisionsanspruch im Sinne des Arbeitsvertrages besteht, Anspruch auf zusätzliche Auszahlung der Provision zu dem Mutterschaftsgeld und später, bei einer 30h Beschäftigung in der Elternzeit, ebenfalls?
Nach ihrer Elternzeit möchte ich mich von Helferin B, welche 7 Jahre für mich arbeitete, trennen. Kann ich dieser kündigen und der hoffentlich baldigst gefundenen kompetenten Schwangerschafts-und Elternzeitvertretung zeitgleich einen unbefristeten Vertrag anbieten? ... Ist es möglicherweise günstiger der Schwangerschaftsvertretung schon vorausschauend eine Festanstellung statt einen auf die Elternzeit befristeten Vertrag anzubieten?