Wir müssen befürchten, dass aufgrund der sehr knappen öffentlichen Mittel das Land kurzfristig seine Mittelzusagen ändert und würden darum den bisher unbefristeten Arbeitsvertrag mit der Sozpäd aus sachlichem Grund nachträglich befristen, da wir über wenig bis keine Rücklagen verfügen und mit einigen nicht-refinanzierten Monatsgehältern in wirtschaftliche Probleme kommen. Falls das Folgende nicht funktioniert, bin ich natürlich für Vorschläge ebenso wie für die Antwort dankbar :-): Einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrages zwischen AN geb. am XX.XX.1975 (Arbeitnehmerin, AN) und xyz eV, Ort (Arbeitgeber) Der seit dem 1.7.2008 bestehende Arbeitsvertrag wird einvernehmlich geändert in den § 1 Vertragslaufzeit. Dem bestehenden Text "Frau ... wird ab 1.7.08 eingestellt." wird hinzugefügt: Der Arbeitsvertrag ist ab dem 1.3.2010 aus sachlichem Grund befristet, da die Vergütung der AN aus freiwillig bereitgestellten Haushaltsmitteln des Landes für die Migrationssozialberatung erfolgt.