Neuer Arbeitsvertrag in Elternzeit - Muss diese formal vorzeitig beendet werden?
vom 27.2.2013
40 €
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beantwortet von
Die eigentlich noch bestehende Elternzeit wurde allerdings weder im Vertrag noch im Anschreiben erwähnt. ... Nachdem mir jetzt jemand sagte, dass jedoch das Arbeitsverhältnis vor Elternzeit nur ruht, und man nach Ablauf der Elternzeit darauf "zurückkommt", frage ich mich, ob ich formal noch hätte vermerken müssen, dass ich natürlich davon ausgehe, dass dieser Vertrag mit diesen Arbeitszeiten auch nach Juni 2013 gültig ist.