Urlaubsklausel im Arbeitsvertrag
vom 26.1.2020
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Mein Arbeitgeber hat mir im Arbeitsvertag 26 Tage Erholungsurlaub zugesichert.Als zusätzlicher Anmerkung steht dort : im übrigen gelten die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes .Nun meint er ,er würde mir seit 2 Jahren zu viel Urlaub gewähren und möchte die vereinbarten 26 Tage runterrechnen , da ich nur an 4 Tagen arbeite, was aber auch nicht im Vertrag festgehalten wurde.