Ich habe seit 2003 einen unbefristeten Arbeitsvertrag über 30 Wochenstunden in einem Altenheim. ... Nach Aussage des Arbeitsamtes wäre eine meinerseitige Kündigung ohne eine Sperrzeit möglich, weil ich a) seit mehr als einem Jahr nicht gearbeitet habe (und damit die Sperrzeitprüfung entfiele) und b) es ein wichtiger Grund sei, wenn sich Arbeitgeber und -nehmer nicht auf die Arbeitszeiten einigen könnten. ... Selbst wenn ich mich jetzt zu eine ordentlichen Kündigung entscheiden würde, hätte ich ja das Problem, dass ich die Kündigungsfrist einzuhalten hätte (Arbeitsvertrag legt nichts fest, im TVÖD hab ich nichts gefunden, also vermutlich 28 Tage bis 15. eines Monats) und somit mindestens bis Mitte Juni arbeiten müsste.