Guten Tag, Seit längerem bin ich einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Nun wechsel ich gerade den Arbeitgeber und in meinem vorliegenden Vertragsentwurf für die neue Beschäftigung steht: "Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich Mitteilung zu machen, soweit eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt oder eine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten durch die Agentur für Arbeit ausgesprochen wird." Ich benötige keine Informationen darüber, welche Rechte ich als Gleichgestellter habe, auch nicht im Vergleich zu "richtigen "Schwerbehinderten und ich benötige auch nicht die Infos, dass ich in der Probezeit jederzeit wie andere Arbeitnehmer und danach unter erschwerten Bedingungen kündbar bin und daher das Interesse des Arbeitgebers, diese Information von mir zu bekommen (quasi mit Beschäftigungsbeginn) nachvollziehbar ist.