Arbeitsrecht, stillschweigende Vertragsänderung, Teilzeitkraft
vom 16.8.2009
60 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Er entgegnete, dass in meinem Arbeitsvertrag 40 Wochenstunden festgelegt seien und ich diese 40 Stunden künftig auch wieder leisten müsse, da wir uns 2006 auf eine vorübergehende Arbeitszeitverkürzung geeinigt hätten. In meinem Arbeitsvertrag wird die Wochenarbeitszeit gar nicht erwähnt. Es gibt dort aber einen Punkt Änderungen dieses Vertrages oder zusätzliche Vereinbarungen sind für Herrn**********(mein Chef) nur verbindlich, wenn sie von ihm schrift-lich bestätigt werden.