Berechnung / Auszahlung Resturlaub
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Grundlage: 450 Euro-Job seit 02/2016, unbefristet, Eigenkündigung am 04.07.2017 mit Wirkung zum 30.09.2017, Urlaubsanspruch gem. Vertrag 28 Tage bei 4-Tage-Woche zu je 3 Stunden/=12 Stunden pro Woche, keine "pro rata temporis"-Regelung im Vertrag. Ich errechne hier nach der Abgeltungsformel 4x28:5 insgesamt 22,4 Tage Resturlaub.