In diesem heißt es: *** (5) 1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen, von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen zum Schluss eines Kalendermonats, von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate, von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. 3Eine Unterbrechung bis zu drei Monaten ist unschädlich, es sei denn, dass das Ausscheiden von der/dem Beschäftigten verschuldet oder veranlasst war. 4Die Unterbrechungszeit bleibt unberücksichtigt *** Ich bin seit dem 01.10.2020 ununterbrochen bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Da das Arbeitsverhältnis aktuell noch weniger als zwei Jahre besteht, kann ich noch bis einschließlich 16.09. kündigen, damit die sechswöchige Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats greift, in diesem Fall zum 31.10.2022. Wie sieht es allerdings aus, sollte ich meinen Arbeitsvertrag zwischen dem 19. und 30.09. kündigen?