Kuendigungsfrist & Urlaub
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Guten Tag, mein zukuenftiger AG hat in meinem Vertrag einige Bestandteile abgeandert, so dass ich mir nicht sicher bin, ob sich das nachteilig fuer mich auswirken koennte: - ich hatte Kuendigungsfrist nach der Probezeit nach den gesetzlichen Bestimmungen geschrieben >Aenderung des AG: kann mit 3 Monaten Kuendigungsfrist gekuendigt werden. - ich hatte Urlaub 28 Tage verlangt (zur Info: Bayern, Hotellerie) >Aenderung: 20 Arbeitstage und 6 bezahlte Feiertage (diese muessen nicht an offiziellen Feiertagen gewaehrt werden) Danke fuer Ihre Antwort.