Kündigung vom aktuellen und neuen Arbeitsvertrag bei gleichem Arbeitgeber
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Im neuen Vertrag heißt es nun: "Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats." Eine Probezeit wird im neuen Arbeitsvertrag jedoch nicht vereinbart und an keiner anderen Stelle erwähnt. ... In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1) Sind alle Vertragsklauseln in der vorliegenden Form gültig, insbesondere (a) der neue Arbeitsvertrag trotz Nichtbeendigung des aktuellen Vertrags, (b) die 2-Monats-Frist trotz Verweis auf die nicht vereinbarte Probezeit und (c) der Ausschluss der vorzeitigen Kündigung des neuen Arbeitsvertrags trotz Fortführung des aktuellen Beschäftigungsverhältnisses?