Guten Tag, ich bin seit 14.02.2020 krank geschrieben, diese Krankschreibung läuft zum 30.04.2020 aus. Mein Betrieb Dienstleister für die Auto und Luftfahrtbranche ca. 350 Mitarbeiter hat zum 01.03.2020 Kurzarbeit angemeldet, nun soll ich eine Vereinbarung unterschreiben die vorsieht mich auf Kurzarbeit 0 ab dem 01.05.2020 zu schicken, hier bin ich der einzige der auf 0 gesetzt wird, alle anderen haben 60:40, oder 50:50 ist dies rechtens? In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes zur Kurzarbeit: Soweit der Betrieb nicht der Ausübung von Mitbestimmungsrechten nach dem BetrVG unterliegt, ist der Arbeitgeber berechtigt, Kurzarbeit anzuordnen, wenn die nach dem SGB III ( derzeit §§<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_III/169.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 169 SGB III: Anspruchsübergang">169</a> ff SGB III geforderten Voraussetzungen erfüllt sind.