Krankheit und Heilverfahren(*) 1. ... Tag der Krankheit vorzulegen. ... Bestehende günstigere betriebliche Regelungen werden durch diesen Vertrag nicht berührt.
Laut Vertrag muss ich dann einen Rentenantrag stellen und die private Versicherung braucht nur noch 3 Monate Verdienstausfall ab Datum des Rentenantrags zu bezahlen.
Ich habe vor kurzem einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Ab Januar in einer KiTa. Kurz darauf habe ich erfahren, dass ich ungeplant schwanger bin.
Da wir flexibel sein sollten, betrifft Krankheit oder Urlaubszeit, haben wir laut Vertrag KEINE feste Arbeitnacht, es wurde aber vertraglich festgelegt, dass wir 50 Std. mal 12 Monate, also 600 Std. im Jahr erbringen müssen. ... Wie werden die jährlichen Feiertage angerechnet und wie viel Urlaubstage stehen uns zu wenn es laut Vertrag heißt es besteht Anspruch auf gesetzlichen MINDESTURLAUB?
Ich hatte einen befristeten Vertrag. Ich habe die Abgeltung von meinen 19 Resturlaubstagen, welchen ich aufgrund von Krankheit nicht nehmen konnte, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht. ... Daraufhin erhielt ich vom Unternehmen die Antwort, dass ich einen Vertrag mit der AVR Caritas hatte und nach Anl. 14 §5 Satz 6 zu den AVR Caritas würde die Urlaubsabgeltung wie folgt berechnet: 3164,17 € (mtl.
Frage: Kann das Finanzamt denn überhaupt grundsätzlich solch eine Auskunft und eine Einsicht in solch einen Vertrag verlangen und falls ja - wie soll der Vertrag dann inhaltlich gestaltet sein wenn quasi keine Vergütung erfolgt.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau ist seit Februar 2006 als Hebamme freiberuflich in einer Klinik tätig. Mitte Juni 2006 hat sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag ab 01.12.2006 in dieser Klinik unterschrieben. Ende Juni wurde meine Frau schwanger (Entbindungstermin Ende Februar 2007).
Ich möchte für eine kanadische Firma arbeiten. Ich wohne in Deutschland und werde auch hier (das Meiste über Homeoffice, aber auch Besuch von Messen o.ä.) arbeiten. Die Firma hat ihren Sitz in Kanada und auch keine Zweigstelle in Deutschland.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin zur Zeit arbeitstätig und habe ein gutes Angebot für ein neues Beschäftigungsverhältnis zum Jahresende erhalten. Nun hat mir mein zukünftiger Arbeitgeber eröffnet, das er für mich keine Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen wird und mich privat krankenversichert möchte. Allerdings fördert er Riester-Rentenverträge.
Ich bin als Hausleiter in einem Hotel einer deutschen Kette beschäftigt. Am vergangenen Donnerstag hat man mir offenbart, das man mich in o. g. Position nicht mehr sieht.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite in einer Praxis im Gesundheitswesen (ca. 10 Mitarbeiter) als stellvertretende Praxisleitung. Die Position wohnt mir schon etwa 5 Jahre inne, eine entsprechende Gehaltserhöhung + leistungsorientierte Zulage habe ich im Sommer 2014 erwirkt und erhalte sie seitdem auch konstant und gleichbleibend. Problematisch ist, dass weder meine Position noch die Gehaltsanpassung vertraglich festgehalten ist.
Über längere Zeit Schlechtleistung gesundheitsbedingt (Herzinfarkt/Bypass) erbracht. Keine Abmahnung erhalten. Zeugnis 11.2009=volle Zufriedenheit.