Gültigkeit des Englischen Arbeitsvertrages
vom 16.2.2016
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
(mein Gehalt wird wie alle anderen Gehälter der deutschen Repräsentanz ganz normal in Deutschland abgewickelt) Da die Konditionen des englischen Vertrages ungünstiger sind als im deutschen Vertrag (besonders die Kündigungsfristen) ist meine Frage, ob durch mein langes Arbeiten in Deutschland, so wie das bestehen des einheitlichen deutschen Vertrages für alle anderen Mitarbeiter, ich mich rechtlich auch auf die Konditionen des bestehenden deutschen Firmen-Arbeitsvertrag berufen kann? (die Kündigungsfristen des deutschen Vertrages sind großzügiger als die gesetzlich vorgeschriebenen) Vielen Dank für ihre Hilfe.