Welche Kündigungsfrist gilt für eine Kündigung durch mich als Arbeitnehmer?
vom 26.5.2009
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Mein Arbeitsvertrag ist datiert von September 1993 Ich möchte eine neue Arbeitsstelle am 01.07. antreten. Nun entdeckte ich in meinem Arbeitsvertrag folgenden Passus: - Nach Ablauf einer Probezeit sind für das Arbeitsverhältnis die jeweils für die Rechtsform des Vertrages gesetzlich gültigen Kündigungsfristen maßgebend. Jede Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers wirkt auch in gleicher Weise zugunsten des Arbeitgebers. - Ist diese Regelung rechtens?