ARBEITSVERTRAG / KÜNDIGUNG
vom 22.8.2012
65 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Eine Kündigung wurde in dem Sinn nicht ausgesprochen, da nicht geschrieben wurde, „wir kündigen Ihnen zum soundsovielten", lt. meinen Informationen muss die Kündigung auch schriftlich erfolgen, also in Briefform – elektronische Übermittlungen sind unzulässig. ... Soll ich ab der Zeit ohne AU einfach fehlen und warten, bis der Arbeitgeber die Kündigung schickt? Und muss dieser dann für die Zeit bis zur Kündigung noch weiter zahlen, da er ja keine Unterkunft stellt und mich somit am arbeiten hindert?