Guten Tag, meine Frage bezieht sich auf eine Arbeitnehmerkündigung während betrieblicher Kurzarbeit: Ich habe im März eine Einverständniserklärung gegenüber meines Arbeitgebers unterschrieben, die besagt, dass ich der Einführung von Kurzarbeit im Zeitraum bis 31.12.2020 grundsätzlich zustimme. ... Wenn ich nun im Zeitraum bis 31.12.20 mein Arbeitsverhältnis kündige, z.B. am 30.06.20, verliere ich dann mit Ausspruch der Kündigung sofort den Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn Kurzarbeit während der Kündigungsfrist angeordnet ist bzw. wieder angeordnet wird, oder ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir Zeitraum meiner Kündigungsfrist den vollen Lohn zu zahlen unabhängig von etwaiger Kurzarbeit? Theoretisch wäre es ja auch im schlimmsten Fall denkbar, sollte mein Anspruch verfallen, dass mein AG - im Falle einer Kündigung - für mich jederzeit Kurzarbeit "0" anordnen kann und ich dann für den Zeitraum von 3 Monaten keinerlei Gehaltseingang hätte.