Opt Out Regelung
vom 4.3.2014
48 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Arbeitszeit von max. 58h bei Bereitschaftsdiensten (23-6 Uhr) führt. 2.Mein AG hat mich vor Abgabe dieser Einwillingung darauf hingewiesen, dass die Arbeitszeit nur mit meiner schriftlichen Einwilligung verlängert werden darf und dass mir aus der Abgabe, der Verweigerung oder dem Widerruf dieser Erklärung keine Nachteile entstehen dürfen. 3.Außerdem bin ich darüber informiert, dass ich diese Einwilligung jederzeit schriftlich mit einer Frist von 6 Monaten gegenüber meinem AG widerrufen kann. 4.