Kündigungsfrist in Probezeit bei aufeinanderfolgenden Beschäftigungen (TV-H)
vom 30.3.2020
für 40 €
ich war von Mitte 2018 bis Ende 2019 bei Unternehmen X als studentische Aushilfskraft (Werkvertrag) beschäftigt und wurde dort anschließend zum 01.01.2020 in Teilzeitbeschäftigung mit Befristung mit Sachgrund eingestellt. ... Nun habe ich aber im TV-Hessen (TV-H), Tarifvertrag zur Überleitung (TVÜ-H) und ergänzende Tarifverträge unter Abschnitt 5 § 30 Befristete Arbeitsverträge (5) als Protokollerklärung zu § 30 Absatz 5 gelesen: „Bei mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen führen weitere vereinbarte Probezeiten nicht zu einer Verkürzung der Kündigungsfrist".