Hallo ich habe einen Vertrag vorliegen, wo ich ein paar Fragen habe: Ich würde gerne wissen was passiert, wenn: - ich einen YouTube Kanal über Programmieren habe. - ich Tutorials über das Programmieren erstelle und diese dann online verkaufen will (z. ... Wir sind nicht verpflichtet, Dir, nach Deinem Ausscheiden, die von Dir während der Dauer des Arbeitsverhältnisses geschaffenen Arbeitsergebnisse zugänglich zu machen. 8.8 Die in den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer 8 genannten Rechte an Arbeitsergebnissen sind durch Deine Bezüge nach diesem Vertrag abgegolten, und zwar auch für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 8.9 Dein Anspruch auf gesetzliche Vergütungen von Diensterfindungen <!