Arbeitsvertrag TV-L NRW: Ausschluss Probezeit; Bewertung Vertragsentwurf
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Ich bitte nunmehr um eine abschließende Bewertung (ich stand zu diesem Komplex schon mehrfach mit dieser Seite in Kontakt), meine Frage lautet mit Blick auf § 34 Abs. 1 und 3 TV-L: Beginnt dieses Arbeitsverhältnis mit einer sechsmonatigen Probezeit, oder nicht? (Die Universität behauptet mir gegenüber, da nichts zur Probezeit im Vertrag stehe, gäbe es auch keine Probezeit.) ... Der Dekan der Universitätsverwaltung per Mail Folgendes mitgeteilt: "Sehr geehrter Herr xxxx, als Dekan des Fachbereiches xxxx stimme ich zu, dass - aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit - die Probezeit für Herrn xxxx entfallen kann."