Umstrukturierung mit (geplanter) betriebsbedingter Kündigung, zulässig? Maßnahmen?
vom 10.10.2005
40 €
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Eine schriftliche Fixierung dieser Beschäftigungsgarantie ist allerdings keinem meiner Kollegen bislang zur Kenntnis gelangt, ebensowenig wie ein Dementi seitens der Geschäftsführung oder des Betriebsrats. (?!) ... Bei einer Betriebszugehörigkeit von einem Jahr und der Auswirkung, dass das Arbeitsamt einen Aufhebungsvertrag wie eine eigene Kündigung wertet, ist das im Rahmen der Vereinbarungen des Sozialplans natürlich ökonomisch völlig uninteressant. ... Ein anschließend geführtes Gespräch mit dem Betriebsrat offenbarte, dass es offensichtlich keine "Beschäftigungsgarantie" gibt, die diesen Namen verdient, und die über eine zeitlich nicht minimierte Prüfung, ob mildere Maßnahmen als eine betriebsbedingte Kündigung in Frage kommen hinaus geht, nicht existiert!