Meine Mutter ist seid 40 Jahren (Die letzten 34 davon halbtags) in einem Handwerksbetrieb (Heizungs-sanitär), als Bürokauffrau tätig. Im Sommer letzten Jahres war sie vier Wochen erkrankt. Da sonst niemand diese Tätigkeit übernehmen konnte wurde eine bereits ausgeschiedene Kollegin kurzzeitig reaktiviert.
Sehr geehrte Damen und Herren, seit nunmehr 16 Jahren bin ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt. Nach der Babypause habe ich 8 Jahre auf 400-Euro-Basis dort gearbeitet. Seit letztem Jahr ging ich dem Wunsch meines Chefs nach und habe die Stunden aufgestockt und auf Steuerkarte gearbeitet.
Grundlage: 450 Euro-Job seit 02/2016, unbefristet, Eigenkündigung am 04.07.2017 mit Wirkung zum 30.09.2017, Urlaubsanspruch gem. Vertrag 28 Tage bei 4-Tage-Woche zu je 3 Stunden/=12 Stunden pro Woche, keine "pro rata temporis"-Regelung im Vertrag. Ich errechne hier nach der Abgeltungsformel 4x28:5 insgesamt 22,4 Tage Resturlaub.
Am 02.07.2007 schließt die Medien AG mit einer Dame einen Arbeitsvertrag, in dem es heißt: 1.... Nach zwei Jahren wird der Arbeitsvertrag neu verhandelt. 3.Der monatliche Bruttolohn beträgt 2.450,00 Euro bei einem Nettolohn von 1.500,00 Euro. ... Beweis: Kopie des Arbeitsvertrages Im Arbeitsvertrag sind keine ordentlichen Kündigungsfristen vereinbart.
Anzumerken ist, dass wir fristgerecht Ende November seinen befristeten Arbeitsvertrag nicht verlängert haben und, gleichzeitig, er Ende November gekündigt hat.
Muss im Falle einer Ablehnung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (15.02.2015) das volle Gehalt von 4700,00 weitergezahlt werden (also inkl. der Nachmittagsstunden)? ... Im Arbeitsvertrag ist eine Klausel, die eine Rückzahlung des 13.
Da ich aufgrund starker Schmerzen im Rücken, daraus resultierender OPs und Therapien seit nunmehr 6 Monaten dauerkrank bin, möchte ich meinen jetzigen Arbeitsvertrag kündigen.
Als ich eine minimale Gehaltserhöhung bekam musste ich eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag unterschreiben. Hierbei wurde die Kündigungsfrist heraufgesetzt auf 3 Monate zum Quartalsende.
Ich habe KEINEN SCHRIFTLICHEN AERBEITSVERTRAG. ... Februar 2007 aufhöre. 2.Wie ist die Rechtslage bzgl. der Wirksamkeit, da ich heute mündlich meinen mündlichen Arbeitsvertrag gekündigt habe? ... Endet der MÜNDLICHE Arbeitsvertrag mit meinem (noch) Chef nicht automatisch aufgrund des neuen Pächters/Käufers ?
Meine Kündigungsfrist ist nicht vertraglich geregelt und entspricht somit den gesetzlichen Vorgaben. Folgende Klausel steht im Arbeitsvertrag: "Vergütung. ...Der das Tarifgehalt etwa übersteigende Teil des Gehalts ist keine Leistungszulage und wird ohne Rechtspflicht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und der Anrechnung bei Gehaltstariferhöhungen gewährt.
Mein Arbeitsvertrag sieht eine fixe, sowie eine erfolgsabhängige Komponente vor. ... Insgesamt stehen mir ja auf Basis der Kündigungsfrist 5/12 des variablen Jahresgehalts zu.