Guten Tag, ich bin derzeit in Vollzeit beschäftigt und in meinem Arbeitsvertrag ist folgender Passus hinsichtlich der Entwicklung von Software enthalten: "Für Software, die der Arbeitnehmer bei, durch oder gelegentlich der Arbeit entwickelt hat, steht dem Arbeitgeber das alleinige Verwertungsrecht zu. Ist die Software als ein nach §2 UrhG geschütztes Werk zu qualifizieren, so räumt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber das ausschließliche, unwiderrufliche und unentgeltliche Nutzungsrecht an dieser Software unter Ausschluss der Vorbehalte des §37 UrhG ein. Der Arbeitnehmer stimmt zu, dass der Arbeitgeber das Nutzungsrecht übertragt und das Werk ändert und weiterentwickelt."