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Anspruch Urlaub innerhalb der ersten 6 Monate

| 6. Dezember 2015 08:20 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Urlaubsanspruch

Einem Arbeitnehnmer steht erst nach 6 Monaten Beschäftigungsdauer der volle Jahresurlaub also 12/122 zu.

Sind folgende Aussagen richtig ?

1. Scheidet der Arbeitnehenmr nach dem 30.06. aus dem Betrieb aus, stehen ihm 12/12 Jahresurlaub zu.

2. Wenn ein Arbeitnehmer erst 3 Monate Beschöftigungsdauer hat, beduetet das nicht, dasds er keinen Urlaubsanspruch hat, sonern halr 3/12 ?
Rechtsanspruch für die Abgeltung des angefallenen Urlaubsanspruches dann halt erst nach 6 Monaten ?

6. Dezember 2015 | 08:56

Antwort

von


(363)
Tannenweg 17
72654 Neckartenzlingen
Tel: 07127/349-1208
Web: https://www.rechtsanwalt-kromer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Einfachheit halber schreibe ich meine Antwort jeweils direkt nach Ihrer Frage nieder:

1. Scheidet der Arbeitnehenmr nach dem 30.06. aus dem Betrieb aus, stehen ihm 12/12 Jahresurlaub zu.

Da das ist korrekt, wenn das Arbeitsverhältnis am 1.1. desjenigen Jahres oder auch bereits früher begonnen hat. Kann der Urlaub nicht mehr in Natura gewährt werden, besteht nach § 7 Abs. 4 BUrlG ein Abgeltungsanspruch, sprich der Urlaub wird ausbezahlt.

2. Wenn ein Arbeitnehmer erst 3 Monate Beschöftigungsdauer hat, beduetet das nicht, dasds er keinen Urlaubsanspruch hat, sonern halr 3/12 ?

Auch dies ist richtig und entsprechend in § 5 BUrlG niedergelegt. Allerdings gilt diese Regelung direkt nur für den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen. Bei einem darüber hinausgehenden Urlaubsanspruch aufgrund Vertrages, sind abweichende Regelungen möglich.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Johannes Kromer

Bewertung des Fragestellers 6. Dezember 2015 | 20:09

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