mndl. Zusage eines neuen Arbeitsplatzes nicht eingehalten, Arbeitslosigkeit
vom 7.6.2004
25 €
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Das bestehende Arbeitsverhältnis konnte kurzfristig bis zum 30.06.2004 verlängert werden. Es blieb aber bei dieser mündlichen Zusage, es kam nicht zum Abschluss eine Vertrages Die Arbeitnehmerin hat mehrfach versucht, telefonisch und persönlich mit dem neuen Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen, er hat dies immer ignoriert. ... Das noch bestehende Arbeitsverhältnis endet am 30.06.2004, so dass ab 01.07. definitiv Arbeitslosigkeit vorliegt.