Sein Verhalten gab Anlass eine Abmahnung zu schreiben (Gründe sind hinreichend in der Kündigung dokumentiert, siehe Anlage) Die Abmahnung wurde von ihm angenommen, indem er diese auf unsere Mail ca. 10 Minuten später bestätigte und darauf hinwies, dass er seinen Posten zum 01.08.17, wie bekannt zur Verfügung stellen würde, gerne auch früher. ... Dies hat uns letztendlich dazu bewogen, die fristlose schriftliche Kündigung nach<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/262.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 262 BGB: Wahlschuld; Wahlrecht">§ 262 BGB</a> auszusprechen. ... Reichen die vorgelegten Beweise und Schilderungen aus, die von uns durchgeführte schriftliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen.