Arbeitsrecht - Rufbereitschaft
vom 20.11.2012
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Nach meiner Auffassung darf solche Änderung überhaupt nicht ohne den Betriebsrat entschieden werden, denn nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz besteht hier ein Mitbestimmungsrecht. ... -Wenn Rufbereitschaft angeboten wird, muß es eine Betriebsvereinbarung geben?