Kündigungsfrist TV-V und Konsequenzen bei Nicht-Erscheinen
vom 24.4.2012
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Dietze / Stuttgart
Die Kündigungsfristen des Tarifvertrags TV-V lauten: "Im übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit (§ 4) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, zum Quartalsende" Kann ich nun zum 30.06. kündigen?