Hallo zusammen, ich hoffe ich finde hier einen guten Rat, da dies entscheidend ist, ob ich Klage einreiche oder nicht. ... Im Februar, kurz vor meinem Urlaub habe ich mich als Kandidatin auf die Liste des Betriebsrates setzen lassen. ... Er teilte mir mit ich hätte diese ja so auch gewünscht. 1) Sie haben schon vorher gegen das Dirktionsrecht verstoßen 2) ich genieße durch die Kandidatur einen Kündigungsschutz bis 31.12.2009 3) Ich habe heute noch nach der Kündigung den Widerruf der Mail eingereicht. 4) Kann das Arbeitsamt in Klagen und Urteile des Arbeitsgerichts einsicht haben, wenn ich nämlich den Prozess verliere, wüsste das AA dass ich selber meine Kündigung gewünscht hatte. 5) Ich möchte gerne Klagen, habe aber Angst den Prozess zu verlieren, da ich eigentlich die Kündigung selber wollte.