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pflichtteil verloren?

| 4. August 2013 00:26 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sebastian Scharrer, LL.M., Dipl.-Jur.

Hallo erst mal,
mein Fall ist etwas verzwickt.

vorhanden war ein Ehepaar mit 2 Kinder, Sohn und Tochter, ich bin der Sohn der Tochter

es geht darum das mein Großvater 1992 verstorben ist und mit seiner Frau ein gemeinschaftliches Testament nach dem Vorbild des "Berliner Testaments" gemacht hat.
danach war meine Großmutter die befreite Vorerbin, mein Onkel steht als Nacherbe im Testament meine Mutter ist nicht weiter aufgeführt(wie bei ehemaligen Großbauern üblich sollte der Sohn die Wirtschaft übernehmen).
Im Dezember 2011 ist meine Großmutter nach langjähriger Krankheit und Pflegebedürftigkeit verstorben.
Der Sohn Erbte alles und es Endstand ein Erbstreit über die Höhe des Pflichtteils und des Pflegeausgleichs.
Jetzt nach fast 1,5 Jahren des hin und her rief ihr Anwalt letzte Woche an und gab ihr zu verstehen das sie keinen Anspruch mehr auf ein Pflichtteil hätte( erst mal nur eine Telefonische vorab Information) da dieser bereits nach dem Tode der Vaters (also 1992)hätte eingefordert werden müssen.
so wie ich das Verstanden habe heißt das sie wäre komplett enterbt und würde nicht einen Cent sehen?


p s
da sie ALGII bezieht und ich ebenfalls nicht sehr viel Geld verdiene und sie unterstützen muss damit sie bis zu ihrer Rente über die Runden kommt kann ich leider nicht viel bieten

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Vorab kann hier kein gewöhnliches Berliner Testament gegeben sein. Bei dem Berliner Testament werden die Kinder nicht enterbt und die Ehegatten nicht als Vor-erben eingesetzt.

Das Pflichtteil verjährt nach den allgemeinen Verjährungsfristen. Der Pflichtteil hinsichtlich Ihres Großvaters ist spätestens am 31.12.2012 verjährt gewesen. Das Pflichtteil bezüglich Ihrer Großmutter ist noch nicht verjährt, da die 3 Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist.

Bitte beachten Sie, dass auch durch eine verjährungshemmende Maßnahme (Klage, Verhandlungen oder ähnliches) auch bezüglich Ihres Großvaters die Verjährung noch nicht abgelaufen sein muss. Dies kann nur bei Kenntnis der gesamten Sachlage geprüft werden, so dass dieses Forum nicht hierfür geeignet ist. Des Weiteren könnte hier aufgrund landwirtschaftlicher Sonderrechte (HöfeO), Landgüterbrecht nach dem BGB eine andere Einschätzung der Rechtslage erfolgen. Sollte ein Hofübergabevertrag zwischen Ihrem Großvater und Ihrem Onkel bzw. Ihrem Onkel und Ihrer Großmutter geschlossen worden sein, so kann die Übernahme des Altenteils (Pflegekosten, Lebensunterhalt) durch Ihren Onkel vereinbart worden sein. Daher rate ich Ihnen, einen Anwalt mit dem Schwerpunkt auf das Agrarrecht für eine Erstberatung aufzusuchen. Selbstverständlich stehe auch ich Ihnen für eine solche Erstberatung unter Anrechnung Ihres Einsatzes zur Verfügung.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen. Diese Beantwortung Ihrer Frage kann nicht eine individuelle Beratung ersetzten. Selbstverständlich können Sie sich für weitere Fragen, Beratungen und Vertretungen an mich wenden.

Bewertung des Fragestellers 6. August 2013 | 18:11

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