Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das von Ihnen zitierte gemeinschaftliche Testament steht dem nicht entgegen, Ihren Sohn zu enterben. Nach dem Wortlaut können Sie ohne jede Bindung eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) treffen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen