Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich gehe davon aus, dass der Erbvertrag formwirksam geschlossen wurde, d.h. insbesondere notariell beurkundet wurde gem. § 2276 BGB
.
Zunächst wäre dann anhand des Erbvertrags zu ermitteln, ob Ihr Bruder nach dem Willen der Mutter Erbe wurde oder ob ihm lediglich ein Vermächtnis zusteht.
Wurde Ihr Bruder Erbe und ist der Erbteil geringer als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (= geringer als der Pflichtteil), so kann Ihr Bruder von Ihnen "als Pflichtteil den Wert des an der Hälfte fehlenden Teils verlangen" (= die Differenz zum Pflichtteil) gem. § 2305 S. 1 BGB
.
Ist Ihr Bruder mit einem Vermächtnis bedacht, so kann er gleichfalls die Differenz zum Pflichtteil fordern gem. § 2307 I 2 BGB
oder das Vermächtnis ausschlagen und den vollen Pflichtteil fordern gem. § 2307 I 1 BGB
.
Sofern als gesetzliche Erben lediglich Sie und Ihr Bruder vorhanden sind, dann beträgt der Pflichtteil 1/4 des Nachlasswerts, also die von Ihnen erwähnten 25 %.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 03.02.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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