Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Zunächst möchte ich Ihnen dringend raten, sich an einen Kollegen vor Ort zu wenden, um die weiteren Möglichkeiten genau zu besprechen und im Interesse Ihrer Kinder handeln zu können.
Allgemein ist zu sagen, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben und SP natürlich kein Recht zur körperlichen Gewalt hat.
SP hat kein Sorgerecht, er wird natürlich im täglichen Umgang (wie jeder andere Erwachsene auch) für die Kinder Verantwortung tragen und auch bei der Erziehung mitwirken.
Insgesamt wäre die Einschaltung des Jugendamtes sicherlich eine Möglichkeit. Hier kann Hilfestellung gegeben werden und eine Vermittlung versucht werden. In letzter Konsequenz könnte ein eigener Sorgerechtantrag gestellt werden.
Eine Anzeige bei der Polizei ist möglich, hier sollte aber gut überlegt werden, welche Auswirkungen dies noch haben könnte.
Die Situation ist sehr komplex und einzelfallbezogen, weswegen weiterer Rat sinnvoll ist. Erste Anlaufstelle könnte hier das Jugendamt und ein Kollege sein.
Natürlich müssen die weiteren Umstände (auch von Ihnen) ermittelt werden, um ein Gesamtbild der Kindessituation zu erhalten.
Viel Erfolg!
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
Vielen Dank für diese erste Antwort. Da sie sehr allgemein gehalten ist, hier meine Nachfrage, mit der Bitte um konkretere Beantwortung:
"Natürlich müssen die weiteren Umstände (auch von Ihnen) ermittelt werden, um ein Gesamtbild der Kindessituation zu erhalten" ==> Welche konkreten Beweise sollte/muss ich hier zusammentragen? Wie würde die Aussage von K1 (13 Jahre alt) bewertet werden?
"Eine Anzeige bei der Polizei ist möglich, hier sollte aber gut überlegt werden, welche Auswirkungen dies noch haben könnte."
==> Welche Auswirkungen meinen Sie hier konkret?
Vielen Dank!
zu 1.) Natürlich wird man das Kind hören. Zusätzliche objektive Bewertung (Lehrer sieht "blaues Auge", ärtzliches Attest, Beobachtungen von Nachbarn) unterstützen natürlich die Argumentation.
Wird seitens der Staatsanwaltschaft ermittelt, wird diese Beweise sammen, ist aber natürlich bei entsprechenden Hinweisen viel leichter bereit, weitere Nachforschungen anzustellen.
zu 2.) leider werden deratige "Auseinandersetzungen" oft auf dem Rücken der Kinder ausgetragen. Hier ist an weiteren psychischen Druck zu denken , um eine deratige Tat zu vertuschen. Weiterhin ist zu edenken, wie Ihre Rolle dann sein wird. Nicht selten wird Umgang vereitelt oder erschwert.