Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist schwierig weit nach Volljährigkeit den Namen zu wechseln - man benötigt einen wichtigen Grund. Mit guter Argumentation wäre dies ggf. möglich.
Ich befürchte, dass der Sachverhalt aber nicht ausreichen könnte - dies müsste man aber ggf. im Einzelfall mit detaillierten Argumenten und/oder ärztlichem Attest, dass ein festhalten unzumutbar ist, prüfen.
Einfacher wäre, er würde den Namen seiner neuen Frau annehmen!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 28.07.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a
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Tel: 04221-983945
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E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht
Wenn ich Sie richtig verstehe wäre die Nachfolge in meiner Einzelfirma (also mit meinem persönlichen Namen) und aktuell 6 Angestellten, erfolgversprechend genug?
Ich wollte dies eigentlich nicht ins Feld führen, da ich dachte das Selbstbestimmungsrecht hätte in Deutschland einen höheren Stellenwert als ein betriebswirtschaftlicher Vorgang.
Wirtschaftliche Gründe können ein Argument sein, greift hier nur, wenn die Firme auf Ihren Namen läuft und er diese übernehmen soll - allerdings kann hier als Gegenargument lauten, dass z.B Firma Müller GbR, Inhaber Herr Meier als Firmierung möglich wäre! Dann würde die Argumentation nicht durchgreifen!
Ablehnend Verwaltungsgericht Koblenz, 2006: seinem Vater nah sein zu wollen reicht nicht aus!
Ablehnend Verwaltungsgericht Koblenz, 2006: seinem Vater nah sein zu wollen reicht nicht aus!