Sehr geehrte Rechtssuchende,
sehr geehrter Rechtssuchender,
1. Davon ausgehend, dass kein Testament vorhanden ist, sind Ihre Mutter und Sie erben geworden. Zu welchen Teilen hängt davon ab, in welchem Güterstand Ihre Eltern gelebt haben.
2. Um sich einen Überblick zu verschaffen, sollten Sie beide eine Aufstellung über den Nachlass machen: welche Vermögenswerte sind vorhanden und welche Schulden.
3. Als Erben haften Sie beide auch für die Schulden, die Bank kann sich aber auch nur an einen Erben wenden und die gesamte Summe von ihm verlangen, der in Anspruch genommene Erbe kann dann vom anderen Ersatz verlangen.
4. Sie sollten versuchen, sollten Sie das Erbe annehmen, mit den Banken eine Vereinbarung zu treffen, in welcher Weise die Schulden zurückgezahlt werden können, zb in monatlichen Raten. Sie sollten in jedem Fall, wenn es sich bei den Schulden um einen Kredit handelt, die Darlehensverträge anschauen, was dort mit Ihrem Vater für Vereinbarungen getroffen worden sind, damit Sie etwas über die Rückzahlungsbedingungen erfahren, ansonsten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditinstituts anschauen. Am einfachsten ist es aber, Sie wenden sich direkt an den Kundenbetreuer,damit der Ihnen die Rückzahlungsmodalitäten erklären kann.
Wenn Sie nicht in der Lage sein sollten, die Schulden zurückzuzahlen, so haften Sie beide als Erben auch mit Ihrem Privatvermögen.Dies können Sie durch nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz abwenden. Die Bank kann, sobald Sie einen rechtskräftigen Titel z.B. ein Gerichtsurteil gegen Sie erwirkt hat, die Zwangsvollstreckung betreiben und dann auch auf die Häuser zurückgreifen, dass kann bedeuten, dass sie Zwangsversteigert werden müssten.
5. Die Ausschlagung des Erbes ist gerade für den Fall gedacht, wenn es nichts zu erben gibt außer Schulden bzw. wenn die Schulden den Wert der noch vorhandenen Vermögensgüter wie Immobilien übersteigen.
Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Anfrage behilflich sein zu
können. Für die Wahrnehmung Ihrer speziellen Interessen stehe ich Ihnen
gerne zur Verfügung. Da wir viele unserer Mandate über große Entferungen
führen, ist dies in allen Angelegenheiten meinem Fachgebiet ensprechend
uneingeschränkt von aus Heidelberg auf die Entfernung möglich und für
Sie zeitsparend, auch insbesondere dann wenn Sie keine Rechtsberatung in
Ihrer näheren Umgebung wünschen.
Gerne nutzen Sie auch unsere Online-Rechtsberatung über unsere
Internetseite www.Fachanwalt-Heidelberg.de oder rufen Sie uns einfach
unter den angegebenen Telefonnummern an.
Die von mir erteile Auskunft bezieht sich natürlich lediglich auf die
Information, die mir von Ihnen zur Verfügung gestellt wurde. Eine
allumfassende Ermittlung des Sachverhalts ist für eine verbindliche
Einschätzung zwingend notwendig aber im Rahmen einer Beratung über
Frag-einen-Anwalt unmöglich.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Hülsemann
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Bankkauffrau (Bankhaus Metzler)
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