Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung der geschilderten Sachverhaltes und des ausgelobten Honorbetrages wie folgt:
Wenn die Eltern Ihrer Mutter und des verstorbenen Onkels nicht mehr leben, erben deren Kinder, sprich die Geschwister des Erblasser.
Soweit Ihre Mutter das Erbe aus benanntem Grunde ausschlagen würde, fiele dasselben automatisch Ihnen und etwaigen Geschwistern zu. Der Mutter steht insofern kein Bestimmungsrecht zu, wohin das Erbe dann geht.
Soweit Ihre Mutter unter Betreuung stehen sollte, müsste der Betreuer der Ausschlagung zustimmen bzw. eine gerichtliche Genehmigung eingeholt werden.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
-Rechtsanwalt-
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08.06.2010
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11:07
Antwort
vonRechtsanwalt Tobias Rösemeier
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Fachanwalt für Familienrecht