Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Sind die Eltern eines Kindes bei dessen Geburt nicht miteinander verheiratet, so hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, wenn nicht die Eltern durch übereinstimmende Sorgeerklärungen das gemeinsame Sorgerecht herbeiführen (§ 1626 a BGB
). Die Sorgeerklärungen können schon vor der Geburt eines Kindes abgegeben werden (§ 1626 b Abs. 1 BGB
. Die Sorgerechtserklärungen müssen persönlich abgegeben werden (§ 1626 c Abs. 1 BGB
) und müssen öffentlich beurkundet werden (§ 1626 d BGB
).
Maßgebend für das gemeinsame Sorgerecht sind die übereinstimmenden Sorgeerklärungen, nicht Akten des Jugendamts oder der Stadt.
Die beurkundete Stelle teilt die Abgabe von Sorgeerklärungen mit Angabe des Geburtsdatums und des Geburtsortes des Kindes sowie des Namens dem Jugendamt des Geburtsorts mit (§ 1626 Abs. 2 BGB
). Wirksamkeitsvoraussetzung ist eine solche Mitteilung jedoch nicht.
Bei vorgeburtlichen Sorgeerklärungen wäre denkbar, dass diese Mitteilung unterblieben ist, wenn nach der Geburt des Kindes der beurkundenden Stelle das Geburtsdatum, der Name und der Geburtsort des Kindes nicht bekanntgemacht worden sein sollten.
Sie können dies bei der Stelle klären, wo die Sorgeerklärungen beurkundet worden sind.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte