Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen nach den von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworten kann:
Der Herausgabeanspruch für Ihre Arbeitspapiere entsteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber hat kein Zurückbehaltungsrecht daran.
Sie müßten demnach das Arbeitsverhältnis frist- und formgerecht kündigen. Nach Ihren Ausführungen gehe ich davon aus, dass eine fristlose Kündigung in Betracht kommen könnte.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Um den Zugang nachweisen zu können, ist der entsprechende Übertragungsweg zu wählen (Einschreiben, etc.).
Der Gehaltsanspruch sowie die Herausgabe der Papiere wäre dann ggf. einzuklagen, sofern der Arbeitgeber nach nochmaliger Fristsetzung nicht reagiert. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsbeistands übernimmt, richtet sich nach dem von Ihnen geschlossenen Vertrag. Sie müßten in Ihren Vertragsunterlagen nachsehen, ob Arbeitsrecht vom Vertragsumfang umfaßt ist.
Gern stehe ich Ihnen für eine Nachfrage zur Verfügung. Sollten Sie eine Mandatierung in Erwägung ziehen, kann ich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung auch gern eine Deckungsanfrage stellen.
Über eine Kontaktaufnahme würde ich mich freuen, bis dahin verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Martina Viehe
Hallo Frau Viehe,
wie oben ja bereits erwähnt, ist der AG ja laut seinem Wortlaut "Ich habe so viel zu tun, ich kümmer mich sofern ich Zeit habe darum" nie dazu gekommen den Arbeitsvertrag fertig zu machen, obwohl Kontoverbindung, Sozialvers.-Schein sowie Steuerkarte bereits am 1. Tag abgegeben worden sind.
Er hätte angeblich 3 Wochen gebraucht seinen PC auf der Arbeitsstelle einzurichten - das hätte vorrang. Das sich viele Kunden über die Wochenlang hinausgezogenen Abrechnungen ( wie bei Mir ) geärgert haben, hatte er meistens mit "ich kümmer mich drum - es tut mir leid" heruntergespielt.
Das war auch der Grund warum ich fristlos kündigte, da ich mit Sicherheit nicht "schwarz" Arbeite, denn nach 3 Wochen hatte der AG weder den Arbeitsvertrag fertig, oder die Solzialversicherungsunterlagen an seinen oft gelobten Steuerberater übergeben.
Das ist doch die reinste Sauerei.
Also fakt ist, dass kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht - da er "ja so beschäftigt war". Seine Auzubildene muss sich ja das Gehalt auch immer aus der Kasse nehmen, weil er nie überweist, so teilte Sie es mir mit.
Ich habe natürlich sämtliche Abrechnungsunterlagen digital gespeichert, in denen auch zB die Anschrift der Kunden vorhanden ist. Eine Person die also nicht bei dem "Menschen" gearbeitet hätte, wäre ja nicht im Besitz der Unterlagen.
Vielleicht ein kleiner Beweis-trost; als ersatz für das Beschäftigungsverhältnis, sofern er es abstreiten mag ( wovon ich ausgehe ).
Die Gehaltskosten belaufen sich zwar nur auf knapp 450 Euro, aber es ist Geld - dem ich seit Wochen hinterherlaufe, mal ganz zu schweigen von den Nerven.
Könnten Sie mir eine nähere Auskunft darüber geben, welche Möglichkeiten man hat unter angesicht der Informationen in der Nachfrage ?
Sehr geehrter Fragesteller,
ein Arbeitsvertrag bedarf grundsätzlich nicht der Schriftform. Gibt es keinen schriftlichen Vertrag schuldet der Arbeitgeber die "allgemein übliche" Vergütung. Die nach Ihren Angaben vereinbarte Vergütung ist m.E. als allgemein üblich anzusehen.
Die Beweislage ist nach Ihren Ausführungen als gut einzustufen, Ihr Arbeitgeber müßte dann beweisen, wie Sie in den Besitz der Informationen gelangt sind, wenn er Ihr Tätigwerden abstreiten sollte. Unter Umständen können ja auch andere Zeugen Ihre Anwesenheit beim Arbeitgeber bestätigen.
Sie müßten den Arbeitgeber also eventuell nochmals auffordern und dann Klage einreichen. Wenn Sie sich sicher sind, dass er einem Mahnbescheid widerspricht, sollten Sie die Kosten und die Zeit dafür auch erst überhaupt nicht aufwenden.
Nochmals herzliche Grüße
Rechtsanwältin Martina Viehe