Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Ist die Kündigung wirksam, betriebsbedingte Kündigung in einem befristeten Vertrag?"
Da die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung nach Ihrer Schilderung in ihrem befristeten Vertrag vereinbart wurde, ist eine solche ausnahmsweise auch im befristeten Arbeitsverhältnis grundsätlich möglich.
Ob diese wirksam ist, ist eine andere Frage. Daran habe ich nach ihrer Schilderung große Zweifel.
Die Kündigung wird allerdings in jedem Fall wirksam, wenn Sie diese nicht fristgemäß im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht angreifen. dies ergibt sich aus den §§ 4
, 7 KSchG
(Kündigungsschutzgesetz).
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Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
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Diese Antwort ist vom 23.10.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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