Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und in Ansehung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
Auch Ihre Rechtsanwältin erhält vom Finanzamt keine Auskunft über die Steuerangelegenheiten Dritter.
Sofern eine Auskunft zwingend notwendig ist, können Sie einen eventuell vorhandenen Auskunftsanspruch gegen die Auskunftspflichtigen auch gerichtlich geltend machen. Sodann müssten die Auskunftspflichtigen Ihre Vermögensverhältnisse offenlegen.
Eine Auskunftserteilung des Finanzamtes an Dritte erfolgt aber in keinem Fall.
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Abschließend erlaube ich mir, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Pietrzyk
Rechtsanwältin