Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da haben Sie schon einiges an Zahlungen vorweggenommen, ohne zu wissen, ob dies Ihrer Frau überhaupt zusteht.
Wenn sie weniger verdient als Sie kann sie bis zur Scheidung Trennungsunterhalt beanspruchen und je nach Ehedauer und Verdienst der Frau kann sie vielleicht auch nachehelichen Unterhalt ab Rechtskraft der Scheidung bekommen.
Den Zugewinn berechnet man ab Rechtshängigkeit der Scheidung anhand des sich dann ergebenen Stichtages für das Endvermögen.
Da Sie nun schon Zahlungen erbracht haben, sollten Sie sehen, dass alsbald eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufgesetzt und dort vereinbart wird, dass keine Zahlungen mehr erfolgen. Normalerweise spielt auch die Trennungszeit eine Rolle bei der Zugewinnberechnung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Sehr geehrter Herr Schwerin,
das Risiko das ich schon zuviel bezahlt habe und sie nachfordern kann war mir durchaus bewusst. Ein Gewisses Vertrauen ist noch da, und sie hatte schnelles Geld, da sie null Rücklagen hatte, im Gegenzug spare ich mir einen locker 4 stelligen Betrag an Anwaltskosten, mit dem gewissen Restrisiko! Aufgrund ihrer Aussage plane ich jetzt die zu erwartenden Versicherungsleistungen mir erst einen Tag nach Scheidung auszahlen zu lassen! Wäre dies rechtlich zulässig, wenn keiner darüber spricht?
Guten Abend,
wenn die Möglichkeit besteht, sollte man die Auszahlung auf die Zeit nach der Rechtskraft der Scheidung verlegen; einfach um ganz sicher zu gehen.