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Zugewinnausgleich Ansprüche Trennungsjahr

13. August 2015 21:14 |
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Familienrecht


Beantwortet von


22:28

Guten Tag,

ich befinde mich Momentan im Trennungsjahr, die Scheidung soll zum 28.02.2016 Vollzogen werden. Ich habe meiner Frau bereits Zugewinn aus den 2 1/2 Jahren Ehe vor Einleitung des Trennungsjahres ausbezahlt, sowie Unterhaltsvorschuss bis 02/2016. Lediglich den kompletten nachehelichen Unterhalt ab 03/2016 für ein weiteres Jahr werde ich ihr am Tag nach dem Gerichtstermin überweisen. Meine Frage: Steht meiner Noch Ehefrau während dem Trennungsjahr weiterer Zugewinn zu? Denn ich erwarte eine Versicherungsleistung in 5 Stelliger Höhe!

Vielen Dank an einen kompetenten Anwalt im vorraus!

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Baur

13. August 2015 | 21:31

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Da haben Sie schon einiges an Zahlungen vorweggenommen, ohne zu wissen, ob dies Ihrer Frau überhaupt zusteht.

Wenn sie weniger verdient als Sie kann sie bis zur Scheidung Trennungsunterhalt beanspruchen und je nach Ehedauer und Verdienst der Frau kann sie vielleicht auch nachehelichen Unterhalt ab Rechtskraft der Scheidung bekommen.

Den Zugewinn berechnet man ab Rechtshängigkeit der Scheidung anhand des sich dann ergebenen Stichtages für das Endvermögen.

Da Sie nun schon Zahlungen erbracht haben, sollten Sie sehen, dass alsbald eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufgesetzt und dort vereinbart wird, dass keine Zahlungen mehr erfolgen. Normalerweise spielt auch die Trennungszeit eine Rolle bei der Zugewinnberechnung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 13. August 2015 | 21:39

Sehr geehrter Herr Schwerin,

das Risiko das ich schon zuviel bezahlt habe und sie nachfordern kann war mir durchaus bewusst. Ein Gewisses Vertrauen ist noch da, und sie hatte schnelles Geld, da sie null Rücklagen hatte, im Gegenzug spare ich mir einen locker 4 stelligen Betrag an Anwaltskosten, mit dem gewissen Restrisiko! Aufgrund ihrer Aussage plane ich jetzt die zu erwartenden Versicherungsleistungen mir erst einen Tag nach Scheidung auszahlen zu lassen! Wäre dies rechtlich zulässig, wenn keiner darüber spricht?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. August 2015 | 22:28

Guten Abend,

wenn die Möglichkeit besteht, sollte man die Auszahlung auf die Zeit nach der Rechtskraft der Scheidung verlegen; einfach um ganz sicher zu gehen.

ANTWORT VON

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