3.11.2005
von RA Stefan Steininger
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Freundin ist leider noch Verheiratet. Die Ehe hat kein Jahr gehalten. Eine schnelle Scheidung geht nicht, da keine "Härtefälle" vorliegen. So daß nun das Trennungsjahr ansteht. Was müssen wir beachten (gemeinsam ausgehen, etwas gemeinsam unternehmen, zusammensei ...
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