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Scheidung /Trennungsjahr

21. April 2015 17:33 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Mein Freund ist noch verheiratet, lebt seit 1Jahr2 Monate von der Ehefrau getrennt und zwar bei mir. Er ist noch in der Wohnung der Noch Ehefrau gemeldet. Wir erwarten Nachwuchs in 2 Monate, wollte eigentlich vorher schon heiraten bzw. jetzt nach der Geburt heiraten. Mein Freund und Ehefrau wollte eine einvernehmliche Scheidung. Die Frau erzählte uns ,dass sie beim Anwalt war und dieser sagte , er könne erst den Scheidungsantrag beim Gericht einreichen , wenn die Wohnanmeldung meines Freundes nicht mehr bei der Frau liegt. Ich kann mir das nicht vorstellen, da man auch während des Trennungsjahrs auch unter ein Dach leben kann, wenn die Maßnahmen für eine Trennung eingehalten wird. Die Anmeldung für meinen Freund liegt immer noch da, da ich nicht in der selben Ort wohne und er zwischendurch arbeitslos war, damit er nicht von Ort zu Ort zieht. Die Noch Ehefrau ist auch damit einverstanden. Ich wollte auch erst , das er bei mir angemeldet ist, wenn der antrag beim Gericht liegt und abzusehen ist, das die Scheidung auch vollzogen wird/ist.
Stimmt das , was die Noch Ehefrau am erzählen ist. Eine ausführliche Information bzgl. Wohnort/Anmeldung bei Scheidung wurde mir sehr viel helfen.

Sehr geehrte Fragestellerin,



Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Für das Scheidungsverfahren ist es nicht maßgeblich, wo Ihr Freund gemeldet ist, sondern ob er und seine Frau ein Jahr getrennt gelebt haben. Wenn im Scheidungsantrag angegeben wird, dass die Trennung vierzehn Monate zurückliegt und beide Parteien dies in der Anhörung so bestätigen, wird die Scheidung ausgesprochen.

Allerdings besteht eine Verpflichtung, sich am neuen Wohnort anzumelden. Ihr Freund sollte sich folglich zügig ummelden.

Mit dem Scheidungsverfahren hat das allerdings nichts zu tun.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.



Mit freundlichen Grüßen

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-

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