Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein automatischer Informationsaustausch findet zwischen den schweizerischen und deutschen Behörden nicht statt, also nicht seitens der Botschaft, Finanzamt oder der schweizerischen Gemeinde und der deutschen Gemeinde.
Die Schweiz leistet allerdings den deutschen Behörden auf "Anfrage" Rechtshilfe im Rahmen der Beschaffung von Urkunden etc.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
4. November 2013 | 21:03
Hallo Herr Rechtsanwalt - vielen Dank für die schnelle und sehr informative Beantwortung. Wenn ich es richtig verstehe, bedeutet dies, dass er zwei Wohnsitze haben kann?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
4. November 2013 | 21:13
Dies haben Sie vollkommen richtig verstanden.
Ihr Freund kann zwei (melderechtliche und steuerrechtliche) Wohnsitze inne haben.