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Wohnsitz in der Schweiz - Mitteilung an deutsche Behörden?

| 4. November 2013 05:16 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes

Zusammenfassung

Wohnsitz im Ausland, Meldung schweizerischer Behörden an deutsche Behörden

Ein Freund von mir bekommt eine Stelle in der Schweiz und möchte auch dort Eigentum erwerben bzw. bis dahin eine Wohnung mieten. Dazu wird er sich in der Schweiz mit dem Wohnsitz anmelden. Frage: Wird das bisherige Einwohnermeldeamt oder die Botschaft bzw. das deutsche Finanzamt von den Schweizer Behörden informiert, dass er den Wohnsitz dort hat?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein automatischer Informationsaustausch findet zwischen den schweizerischen und deutschen Behörden nicht statt, also nicht seitens der Botschaft, Finanzamt oder der schweizerischen Gemeinde und der deutschen Gemeinde.
Die Schweiz leistet allerdings den deutschen Behörden auf "Anfrage" Rechtshilfe im Rahmen der Beschaffung von Urkunden etc.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 4. November 2013 | 21:03

Hallo Herr Rechtsanwalt - vielen Dank für die schnelle und sehr informative Beantwortung. Wenn ich es richtig verstehe, bedeutet dies, dass er zwei Wohnsitze haben kann?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. November 2013 | 21:13

Dies haben Sie vollkommen richtig verstanden.
Ihr Freund kann zwei (melderechtliche und steuerrechtliche) Wohnsitze inne haben.

Bewertung des Fragestellers 6. November 2013 | 04:46

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