Sehr geehrte Fragestellerin,
tatsächlich ist in diesem Fall gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2
a) ErbStG der Wohnsitz Ihrer Mutter als Schenkende maßgeblich, und damit sind Sie als Tochter gem. § 15 ErbStG
in der Steuerklasse I (Freibetrag=400.000 € gem. § 16 ErbStG
).
In Ihrer schweizerischen Steuererklärung werden Sie den Schenkungsbetrag deklarieren, aber nicht versteuern müssen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen!
Elisabeth v. Dorrien
Rechtsanwältin