Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie haben keine Ansprüche gegen Ihre Eltern.
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man bereits zu Lebzeiten des Erlassers seinen Pflichtteil geltend machen kann.
Ihre Eltern können mit ihrem Geld tun und lassen, was sie wollen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weiter geholfen zu haben.
MfG
Michael Wieck
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei
Wieck Zimmermann & Koll.
Lavesstr. 79
30159 Hannover
Tel: 0511-3577106
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07.11.2004
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15:56
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Wieck
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