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Wie bekomme ich meine Tochter wieder

15. August 2004 00:06 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Regine Filler

Ich bin seit fast 20 Jahren verheiratet, habe 2 Kinder 19 und 13 jahre alt und lebe in USA mit meinem 19 jaehrigen Sohn.
Meine Frau hat mich vor 4 Wochen verlassen und unsere 13 jahre alte Tochter mitgenommen nach Deutschland. Sie lebt jetzt von Sozial hilfe, (hatte 20 jahre nicht gearbeited) und moeglicherweise in einem Wohnheim in Nordrhein Westfalen. Sie ruft einmal die Woche an and sagt wie gut es Ihr geht, aber ich kann nicht mit meiner Tochter sprechen. Sie beeinflusst unser Tochter gegen mich seit 6 Monaten.
Was habe ich fuer Moeglichkeiten mit meiner Tochter Kontakt aufzunehen? Ich habe ein Haus und mein Jahres Einkommen liegt bei US $100,000.00. Ich kann meiner Tochter alles bieten was Sie sich wuenscht und bin auch gewillt eine Haushaelterin einzustellen da ich sehr oft auf Geschaefts Reisen bin (aber jedes Wochenende zu Hause).
Meine Fragen:
1. Welche rechtlichen Schritte kann ich gehen um meine Tochter wieder nach Hause in die USA zu holen (meine Tochter hat die Deutsche Staat Buergerschaft genau so wie ich).
2. Wie kann ich die Addresse meiner Frau und Tochter erfahren (ich gehe davon aus das Sie ein Einwohner Meldeamt aufgesucht hatten)

Rechtsanwaltskanzlei Filler
Weender Landstraße 1
37073 Göttingen
Tel.: 0551 – 79 77 666
Fax: 0551 – 79 77 667
E-mail: filler@goettingen-recht.de


In Beantwortung Ihrer Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:

Ich gehe davon aus, dass Ihnen mit Ihrer Frau das gemeinsame Sorgerecht zusteht und dass ihre Tochter Ihnen ohne Ihre Zustimmung entzogen wurde.

Für diesen fall ist die Frage juristisch sehr einfach zu beantworten. Es gilt das sogenannte Haager-Übereinkommen. Dieses ist sowohl von den USA als auch von Deutschland unterzeichnet worden. Es bestimmt, dass Kinder in Trennungssituationen und Sorgerechtsstreitigkeiten bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung über das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht an den Ort gehören, an dem Sie ihren letzten Wohnsitz und Aufenthalt hatten.
Das Verfahren, dass das Haager Übereinkommen vorsieht ist nur an dem Ziel orientiert, die Kinder zunächst in die gewohnte Umgebung zurückzuholen, wenn Sie wie in Ihrem Fall entführt oder vorenthalten werden.
In dem Verfahren ist auch geregelt, dass die Behörden der Bundesrepublik Deutschland den Aufenthalt des Kindes ermitteln müssen.

Ich rate Ihnen, die zuständige Behörde in den USA aufzusuchen und den Antrag auf Rückführung zu stellen. Dort wird man Sie auch weiter beraten können.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

mit freundlichen Grüßen

(Regine Filler)
Rechtsanwältin

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