ich bin Schüler einer Gesamtschule im 9. Schuljahr. Mein Ausbildungsvertrag für den Beruf IT-Systemkaufmann ist bereits unterschrieben. Auf dem Anmeldungsformular für die Berufsschule steht unter dem Punkt Abschluss: "Hauptschulabschluss". In meinem Ausbildungsvertrag steht unter dem Punkt Abschluss: "Qual. Hauptschulabschluss".
Nun sind meine Noten durch längere Krankheit nicht besonders gut, weshalb ich meine Qual. Hauptschulabschluss vermutlich nicht bekommen werde. Also nur den normalen Hauptschulabschluss.
Kann mein Chef nun dem Ausbildungsvertrag widersprechen beziehungsweise mir aus diesem Kündigen?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn der Ausbildungsvertrag unter der Voraussetzung geschlossen worden ist, dass Sie über einen qualifizierten HSA verfügen, dann kann sich Arbeitgeber aus wichtigem Grunde lösen, da dies Geschäftsgrundlage ist, dass Ihr HSA qualifiziert ist.