Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage nach dem Pflichteilsanspruch des Bruders beantworte ich wie folgt.
> Der Bruder hat keinen Pflichtteilsanspruch.
Die Mutter hat gemäß § 2303 Abs. 2 S. 1, Abs. 1 BGB
einen Pflichtteilsanspruch.
Das ist ein Anspruch in Geld (§ 2317 BGB
).
> Die Mutter kann auf ihren Pflichtteil notariell verzichten (§§ 2346
, 2348 BGB
). Das führt aber nicht dazu, dass ihr Sohn, d.h. der Bruder des Verstorbenen den Pflichtteil erhält.
Die Mutter kann auch einfach darauf verzichten, ihren Anspruch geltend zu machen.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren und ist übertragbar und vererblich (§ 2317Abs. 2 BGB
).
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 07.10.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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